Externe Brandschutzbeauftragte

vfdb 12-09/01 / DGUV 205-003 / VdS 3111
Brandschutzbeauftragte: Nachhaltige Wertschöpfung für Ihr Unternehmen

Die rechtlichen Anforderungen zur Besetzung der Funktion des Brandschutzbeauftragten sind nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite steht die Motivation, den Wert des vorbeugenden Brandschutzes im Unternehmen zu nutzen: "Dafür zu sorgen, dass es möglichst nicht brennt und wenn doch dann bitte so, dass kein Personen- und Sachschaden entsteht, Löscharbeiten möglich sind und das Unternehmen auch am nächsten Tag noch Wettbewerbsfähig ist". Das ist der Anspruch!  71% aller Unternehmen gehen nach einem Brandereignis in die Insolvenz. Unser Tipp: Gehören Sie zu den 29%.

vfdb 12-09/01 / DGUV 205-003 / VdS 3111
Zertifizierte Brandschutz-Beauftragte für Ihren Betrieb

Als zertifizierte Brandschutzbeauftrage übernehmen wir gern diese Funktion für Ihren Betrieb im vollem Umfang oder unterstützend nach den Richtlinien vfdb 12-09/01 / DGUV 205-003 / VdS 3111.

Diese Leistung beinhaltet unter anderem folgende Punkte:

  • Umsetzung des Brandschutzkonzeptes in die gelebte Praxis
  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • Organisationsgestaltung der Evakuierung und Evakuierungsübungen
  • Jährliche zu dokumentierende Brandschutzunterweisung aller Mitarbeiter durch eigene online Lösung.
  • Ausbildung der Brandschutzhelfer nach DGUV 205-023
  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit anschließender Auswertung
  • Rechtssichere Dokumentation
Nach DGUV 205-003
Digitale jährliche Brandschutz-Unterweisung

Die kombinierte Ausbildung erfüllt unsere Ansprüche an eine korrekte Ausbildung genau so wie die Präsenzveranstaltung. Der theoretische Teil wird in Form eines interaktiven Webinars durchgeführt. Durch Workshop statt Frontalunterricht können wir auch hier eine Kompetenzschulung gewährleisten. "Webcam an" und aktive Mitarbeit stehen hier im Vordergrund.

Die praktische Löschübung findet an Ihrem oder unserem Standort statt. Vorteil:

  • Theoretischer Teil auch Standortübergreifend oder aus dem HomeOffice möglich.
  • Praxisübung in unterschiedlicher Gruppengröße ohne Störung des Tagesgeschäftes.
  • Mit Hygienekonzept und Corona tauglich

 

Nach DGUV 205-003
Fortbildung Ihrer Brandschutz-Beauftragten

Zum erhalt der Qualifikation sind Brandschutzbeauftragte durch die Regelungen der DGUV 205-003 dazu verpflichtet, 16 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten Fortbildung im Abstand von 3 Jahren zu absolvieren.

Wir bringen Sie auf den neusten Stand und behandeln dabei im Schwerpunkt folgende Themen:

  • .... (Platzhalter.)
  • .... (Platzhalter.)
  • .... (Platzhalter.)
Terminanfrage unter: info@diebrandschutztrainder.de
Wir übertreffen die Anforderungen nach DGUV
Informieren Sie sich jetzt über die Aufgben des Brandschutzbeauftragten
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Gern beantworten wir Ihre Fragen

Die Brandschutztrainer
Überseeallee 1
20457 Hamburg
Telefon: 040 / 2285 2399 - 0

E-Mail: info(at)diebrandschutztrainer.de
Internet: www.diebrandschutztrainer.de

Brandschutz ist Weitsicht